Instrumentalmusik und Sologesang: Regelungen
Stand: 10.8.2009
Gymnasium (Gym)
Schüler und Schülerinnen mit Grundlagenfach (GLF) Musik belegen eine halbe Lektion Instrumentalunterricht bzw. Sologesang. Schülerinnen und Schüler, die das Grundlagenfach Musik belegen, können in der 4. Klasse weiterhin eine Halblektion Instrumentalunterricht belegen.
Wenn Musik als GLF gewählt wurde, ist es dennoch möglich, zusätzlich Bildnerisches Gestalten (BIG) als Freifach (FF) zu belegen.
Die Zeugnisnote Musik im Grundlagenfach (wie auch im Schwerpunkt- (SPF) und im Ergänzungsfach (EF) wird aus dem Mittel der Note des Schulmusikunterrichts und der Note des Instrumentalunterrichts gebildet.
Die Fachnote ist eine Jahresnote und wird aus dem Durchschnitt aller ermittelten Noten gebildet, die während des Jahres ermittelt wurden, also nicht aus dem Durchschnitt der zwei Semesternoten. Die Note des ersten Semesters (GLF Musik) ist nur in der Probezeit promotionswirksam (siehe Verordnung über den Musikunterricht an den aargauischen Mittelschulen 1991 und 1999).
Als Freifach (FF) ist Instrument/Sologesang in den ersten 3 Jahren möglich. Chor, Orchester, Jazzorchester und Kammermusik sind fakultative Zusatzangebote im Freifach.
Halbstundenprüfung am Gymnasium und FMS:
20% der Gesamtzahl GLF GYM und FMS erg SchülerInnen dürfen nach bestandener Halbstundenprüfung eine zusätzliche halbe Lektion IU belegen, entweder auf dem Stamminstrument oder auf einem Zweitinstrument.
An der Prüfung vorgetragen werden 2 Stücke aus verschiedenen Epochen. Eines der Werke ist das Pflichtstück, das von den Lehrpersonen der einzelnen Instrumentengruppen jährlich neu festgelegt wird. Das zweite Prüfungsstück ist aus dem Repertoire. Gesamtlänge von 7 Minuten darf nicht überschritten werden. Für einen optimalen Vergleich soll das Pflichtstück ein Solowerk sein, allenfalls mit Begleitung von Piano, Gitarre oder Playback (keine Duette).
Zugelassen an die Prüfung sind SchülerInnen mt GLF Musik der ersten und zweiten Abteilungen. Jeweils ende Juni wird die Prüfung von 3 Experten abgenommen. (siehe Verordnung über den Musikunterricht an den aargauischen Mittelschulen 1991 und 1999).
Die bestandene Halbstundenprüfung verpflichtet alle Streicher (bei Bedarf) zum Orchesterspiel oder Ensemblespiel, alle anderen Instrumentalisten und Solosängerinnen zum Chorsingen, Jazzorchester oder Ensemblespiel (neue Regelung 2007).
Der oder die dritte Expertin ist von der AKSA gestellt und idealerweise aus einer dritten Instrumentengruppe. Beispiel für die Expertenzusammensetzung: Pianistin, Cellist und Bläser
(neue Regelung 2007)
Begleitung von Schülerinnen und Schüler bei Prüfungen und Auftritten:
Das Notenmaterial für die Begleitung muss spätestens 4 Wochen vor dem Vorspiel an die Begleiterin abgegeben werden, um genügend Zeit für die Proben zu gewährleisten.
Klavierbegleitung durch Irena Sulic, Ruedi Debrunner, Irene Näf, Verena Tschopp.
Schwerpunktfach SPF (3. 4. Jahr) und Ergänzungsfach EF (4. Jahr) Musik:
(in der Musik auch als Smus und Emus bezeichnet)
Eine ganze Lektion Instrument/Sologesang. Bei bestandener Halbstundenprüfung 1 ½ Lektion, wobei die 3. Halblektion ein zweites Instrument oder Sologesang sein muss, sonst fällt sie weg.
Fachmittelschule (FMS)
Alle FMS Abteilungen haben Schulmusik im 1. Jahr,
FMS erg Abteilungen mit GLF Musik auch im 2. und 3. Jahr.
Alle Schülerinnen und Schüler können eine halbe Lektion Instrument/Sologesang in den ersten zwei Jahren als Freifach belegen. Kein Freifach im 3. Jahr.
FMS erg Abteilungen müssen im 2. und 3. Jahr ein Instrument/Sologesang belegen. Die Musiknote setzt sich zu je der Hälfte aus Schulmusik und Instrument zusammen (Jahrespromotion, siehe GYM).
Es wird den Schülerinnen der 1. Abteilungen FMS erg empfohlen, bereits im 1. Jahr Instrument/Sologesang als Freifach zu belegen.
Gym und FMS
Ensemble-Spiel kann von jeder Instrumentallehrperson unterrichtet werden. Bedingung ist ein bewilligtes Gesuch des Rektors und jährlich mindestens einen Auftritt des Ensembles. Das Gesuch muss jährlich eingereicht werden.
Veranstaltung zweier moderierter Musizierstunden (Serenaden)
pro Schuljahr von 1 ¼ Stunde Länge
Das Programm wird von der verantwortlichen Lehrperson gemeinsam mit einer zweiten Moderatorin oder einem Moderator organisiert.
Für die ersten Klassen GYM mit GLF Musik und die SchülerInnen der ersten Klassen FMS erg mit IU ist die Musizierstunde obligatorisch. Der IU-Lehrkraft der einzelnen SchülerInen wird innert zwei Wochen nach der Serenade ein kurzer Bericht über das Konzert abgegeben.
Begleitung
Den Lehrpersonen, die SchülerInnen an einem Auftritt oder einer Prüfung begleiten, müssen spätestens 4 Wochen im voraus die Noten abgegeben werden, um eine sinnvolle Probearbeit zu gewährleisten.
Fachmittelschule (FMS)
Alle FMS Abteilungen haben Schulmusik im 1. Jahr,
FMS erg Abteilungen mit GLF Musik auch im 2. und 3. Jahr.
Alle Schülerinnen und Schüler können eine halbe Lektion Instrument/Sologesang in den ersten zwei Jahren als Freifach belegen. Kein Freifach im 3. Jahr.
FMS erg Abteilungen müssen im 2. und 3. Jahr ein Instrument/Sologesang belegen. Die Musiknote setzt sich zu je der Hälfte aus Schulmusik und Instrument zusammen (Jahrespromotion, siehe GYM).
Es wird den Schülerinnen der 1. Abteilungen FMS erg empfohlen, bereits im 1. Jahr Instrument/Sologesang als Freifach zu belegen.
Abmeldung oder Instrumentenwechsel im Freifach:
Auf Schuljahresende ist eine Abmeldung, bzw. Instrumentenwechsel möglich.
Die Instrumentallehrkraft mindestens 2 Wochen vor Sommerferien informieren und die nötigen Formulare ausfüllen (Sekretariat)
Instrumentenwechsel Gym:
GLF-Bereich
ist im Normalfall nicht möglich. Ausnahmen können gesundheitliche oder anatomische Gründe sein (schriftliches Gesuch an den Rektor mit den Unterschriften des Instrumentallehrers und des Klassenlehrer).
Freifach Instrument Gym:
Die Anmeldung ins Freifach Instrument gilt für ein Jahr. Mittels An- bzw. Abmeldeformular und Unterschrift des IU Lehrers kann das Instrument nach einem Jahr entweder gewechselt oder abgewählt werden ohne ein Gesuch an die Schulleitung.
Wechsel von Grundlagenfach Gym in den Freifachbereich:
Bei einem Wechsel des Instruments von der 3. in die 4. Klasse GYM im Falle einer Lernenden/eines Lernenden, die/der vorher das Grundlagenfach Musik besuchte, ist ebenfalls keine Bewilligung der Schulleitung nötig. Das heisst, dass es für einen Wechsel eine reguläre Anmeldung der Lernenden/des Lernenden mit Unterschrift des IU-Lehrers braucht und eine Neuanmeldung für das Instrument in der 4. Klasse.
Begründung:
In der Verordnung über den Instrumentalunterricht an den Mittelschulen steht (§ 1, Abs. 4): Für Schülerinnen und Schüler ... der 4. Klasse, die das Grundlagenfach Musik in der 1. - 3. Klasse belegt hatten und das Ergänzungsfach Musik nicht belegen, wird im Rahmen des Freifachunterrichts eine halbe Lektion Instumentalunterricht pro Woche angeboten." Aus dem Text geht hervor, dass der Unterricht in der 4. Klasse dem Freifachunterricht zugeordnet wird. Es wird nicht zwingend vorgeschrieben, dass das nach dem Grundlagenfach Musik weiterhin das gleiche Instrument belegt werden muss. Es kann sogar eine Horizonterweiterung darstellen, wenn ein anderes Instrument belegt wird. Zudem wird der administrative Aufwand reduziert. Ausserdem ist zu beachten, dass bisher wenige Wechsel erfolgten. Diese sollen auch nicht gefördert werden. Die Entscheidung, welches Instrument in der 4. Klasse belegt wird, soll schliesslich bei der Lernenden/beim Lernenden liegen, insbesondere weil diese/r bereits über die Erfahrungsgrundlage von 3 Jahren Unterricht verfügt.
Absenzenkontrolle
wird durch die Fachlehrer mit verbindlicher Liste und Zeichen auf dem aktuellsten Stand geführt, so dass sie einsehbar ist. Absenzen der Schülerschaft müssen jeweils bis zur übernächsten Lektion mit Absenzenheft entschuldigt werden. Nach zweimaligem unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht muss SchülerIn und KlassenlehrerIn telefonisch kontaktiert werden.
Der Stundenplan
für das erste Semester wird am Dienstag und Mittwoch der ersten Schulwoche erstellt und spätestens Mittwoch 12.00 Uhr aufgehängt.
Die Couverts für die Stundenpläne Schüler, die am Anschlag im Gang zur Schulleitung hängen, werden von der verantwortlichen Lehrkraft vor Schuljahresbeginn aufgehängt und später aufbewahrt. Unterrichtsbeginn ist Donnerstag.
Fachrichtlinien für den Instrumentalunterricht sind auf dem Sekretariat und beim Fachschaftsvorsitzenden einsehbar.
Musik
an der NKSA